22.1.15

Staatsterrorismus

Vor etwas mehr als einem Jahr schrieb ich, dass eigentlich nur ein Fanal fehle, um die grummelnde Unzufriedenheit in handfesten Widerstand zu transformieren. Wer hätte gedacht, dass dieses Fanal nun eher den Notstandsgesetzen als dem Mord an Ohnesorg gleicht.

Landgericht-frankfurt-2010-ffm-081

Wenn nun - und die Bundesregierung stimmt dem ausdrücklich zu - Überlegungen aus der EU kommen, faktisch die Verschlüsselung von Kommunikation zu verbieten (denn aus meiner Sicht ist es genau das, wenn für den Staat Hintertüren eingebaut werden müssen in jede Verschlüsselung), dann kann es dieses Fanal sein.

Einmal zum Mitschreiben: Der Bundesinnenminster, der von einer Koalition aus CDU, CSU und SPD getragen wird, fordert die Abschaffung von Grundrechten.

Meiner Meinung nach wäre ein Verschlüsselungsverbot Staatsterrorismus. Denn eine Regierung, die verhindert, dass ihre Bürgerinnen sich unbelauscht unterhalten, ist ein Terrorregime. Und ein Staat, in dem Verschlüsselung verboten oder das Briefgeheimnis abgeschafft ist, ist ein Unrechtsstaat.

Gegen die Abschaffung von Grundrechten fordert unsere Verfassung ja ausdrücklich den Widerstand.

Über viele Punkte rund um Sicherheit und Freiheit können wir diskutieren. Selbst über die Vorratsdatenspeicherung, das Lieblingskind der konservativen Placebopolitik, können wir reden. Da sind diejenigen, dich sich für Bürgerinnenrecht stark machen, zwar einig (in der Ablehnung), aber das ist eine politische Frage.

Die Frage, ob ich (selbst wenn ich persönlich es zurzeit nicht tue) meine Kommunikation verschlüsseln und damit privat halten kann, ist aber keine politische. Wenn die Regierung dieses verhindert, überschreitet sie eine Linie. Und dies ist die Linie, die aktiven und realen Widerstand rechtfertigt. Dann sind Worte und Bilder am Ende. Sie helfen nicht mehr.

Noch ist es nicht so weit. Aber vor allem Sozialdemokratinnen sollten sich bewusst sein, dass es wirklich ein Treppenwitz der Geschichte wäre, wenn wieder eine von ihnen ungeliebte große Koalition den Funken in das Pulverfass wirft.

2 Kommentare:

  1. Als ich jung war, gab es einen Radikalenerlass, der verhindern sollte, dass Verfassungsfeinde in den Staatsdienst kommen. Jetzt sind sie doch durch die Institutionen marschiert und installieren das, was ein (längst kaltgestellter) christlich-sozialer bayerischer Jurist schon vor Jahren hinter vorgehaltener Hand als "totalitären Rechtsstaat" titulierte.

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  2. Anonym24.1.15

    Widerstandsrecht gegen "Abschaffung von Grundrechten" - Irrtum! Das Widerstandsrecht bezieht sich auf die versuchte Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung insgesamt. Natürlich stehen einzelne Grundrechte (von denen etliche ausdrücklich nur Staatsbürgern vorbehalten sind, z.B. Versammlungsfreiheit!) zur Disposition des Gesetzgebers.

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