4.10.07

Eine Einstellung zur Sonderbehandlung entarteter Entlausung

Es gibt ja den Rechtsgrundsatz Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und den mag man doof finden, er gilt nun mal. Ähnlich ist es mit der LTI, der Lingua Tertii Imperii. Obwohl es schon vor der LTI übliche Rhetorik des Rassismus und des Anijudaismus war, Vergleiche aus der Schädlingsbekämpfung zu verwenden.

Aber wer auch nur in Spuren Bildung genossen hat, in der Sprache sensibel behandelt wurde, wird Worte wie "Sonderbehandlung", "Entartung" und "Entlausung" nicht ungebrochen verwenden. Meine Ablehnung des Wortes "Einstellung", das in seiner heutigen Bedeutung (und mechanistischen Verballhornung von Haltung) ebenfalls durch die LTI eingeführt wurde, ist zwar konsequent, - aber ich bin bereit, den Gebrauch dieses Wortes zu verzeihnen. Den der anderen nicht. Und wenn Josef Schmid sich so rausredet, wie ihn Spon im Artikel Der ahnungslose Herr Schmid indirekt zitiert:
Ihm sei nicht klar gewesen, dass der Begriff von der Entlausung als Ruf nach der Vernichtung des politischen Gegners verstanden oder mit dem Nationalsozialismus in Verbindung gebracht werden könne.
Wenn er sich so rausredet, dann ist das für mich der eigentliche Skandal. Dass ein Mann ohne Sprachgefühl und ohne Bildung (von Haltung mal ganz zu schweigen) sich anschickt, Bürgermeister in München werden zu wollen, ist mir völlig unverständlich - und hätte ich nicht mal der CSU zugetraut.

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