19.8.11

Kurz zur Datenschutzdiskussion rund um Facebook

Heute hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schläfrigeswig-Holstein den ersten richtigen Pflock gegen Facebook eingehauen und die lange schon bekannten Datenschutzbedenken mit einer Handlungsanweisung relevant gemacht. Unternehmen aus Schleswig-Holstein (so verstehe ich es) dürfen keine Facebook-Funktionen mehr auf ihren Websites einbinden und keine so genannten "Fanpages", also Profile, auf Facebook mehr betreiben.

Was ich an der Social-Media-Szene übrigens in diesem Zusammenhang schräg finde, ist, dass unendlich viele Leute die Meldung auf Twitter, Facebook, Googleplus weiter gereicht haben - aber kaum eine Meinung oder Einschätzung dazu. Eine der wenigen und auch gleich interessanten kam eben von Till Westermayer, die ich aber nur teilweise teile, siehe unten.

Ich kann einen Teil des Geschreis nicht verstehen, das sich nun gegen das Landeszentrum erhebt. Sicher, die Idee, es gäbe aktuell Alternativen zu Facebook, ist denkbar naiv und wirklichkeitsfern. Aber richtig ist der Hinweis, dass Nutzern von Facebook bewusst sein sollte, dass sie ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht zu einem guten Teil (für das Internet) abgeben, wenn sie Facebook nutzen. Die Stelle, an der Weichert und seine Behörde meiner Meinung nach irren, ist die Annahme, den Nutzern sei das egal oder nicht bekannt - ist es nicht eher so, dass viele mit dieser Aufgabe ihrer Rechte den Komfort bezahlen, den ihnen Facebook bietet? Dass eben die Nutzung zwar kostenfrei aber eben nicht ohne Kosten ist?

Aber zum eigentlichen Punkt: Wer jetzt überrascht ist oder schreit, muss die letzten zwei Jahre unter einem Stein gelebt haben. Wer ein Facebook-Plugin auf seiner Seite eingebaut hat (wie ich auch hier), weiß (oder sollte wissen oder könnte wissen, wenn er jemanden gefragt oder beauftragt hätte, der was davon versteht), dass das gegen jede gute Sitte im Datenschutz verstößt und in Deutschland unter Datenschutzgesichtspunkten illegal ist. Warum wohl machen das beispielsweise die Markenartikler wohl nicht, die unter besonderer Beobachtung der Datenschützer stehen? An diesem Punkt zieht das Landeszentrum nur die notwendige Konsequenz, mit der ich schon lange gerechnet habe. Seriöse Berater haben schon von Anfang an ihre Kunden auf dieses Problem hingewiesen und darauf bestanden, dass der Kunde - wenn er es macht - sich bewusst für diesen Rechtsbruch entscheidet und nicht aus Unwissenheit aus Versehen.

Anders empfinde ich als Nicht-Jurist das Thema bei Facebook-Seiten. Hier laden ja Unternehmen und Marken zunächst lediglich diejenigen ihrer Kunden oder Fans ein, die ohnehin schon ihre Rechte aufgegeben haben. Warum sollen sie das nicht dürfen? Da verstehe ich tatsächlich nicht die Argumentation.

Update 16:18 Uhr
Siehe auch die (verständliche) juristische Einschätzung von Carsten Ulbricht.
/Update

Ein Wort noch zu Facebook: Ich nutze es, auch mit großer Freude, meine Kinder nutzen es, ich rate meinen Kunden, es zu nutzen. Das heißt aber nicht, dass ich es nicht an sich und im Prinzip ablehne. Ich weiß durchaus, was da schief läuft. Und ich entscheide mich bewusst dafür, es trotzdem zu nutzen. Kann aber jede verstehen, die es nicht tut.

1 Kommentar:

  1. Anders empfinde ich als Nicht-Jurist das Thema bei Facebook-Seiten. Hier laden ja Unternehmen und Marken zunächst lediglich diejenigen ihrer Kunden oder Fans ein, die ohnehin schon ihre Rechte aufgegeben haben. Warum sollen sie das nicht dürfen? Da verstehe ich tatsächlich nicht die Argumentation.
    Ich habe den Aufruf nicht so verstanden, dass die Fanpages gelöscht werden müssen. Sie müssen lediglich von der Homepage entfernt werden, dürfen also nicht eingebettet, wohl aber verlinkt werden.

    Oder?

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