4.1.11

Nicht immer nur auf den BDZV schimpfen, ...

... denn wenn sogar die oberste ARDeuse auf deren Propaganda reinfällt, müssen die - mit der professionellen Brille betrachtet - doch echt gut sein. Aber eigentlich geht es um was anderes. Nämlich dies:

Mir ist Stefan Niggemeier oft ein bisschen zu selbstgefällig (und das mag ich nur bei mir selbst vorbehaltlos akzeptieren). Aber wo er Recht hat, hat er Recht. Als ich die letzten Tage aus dem Augenwinkel die grotesken Bemerkungen der neuen ARD-Intendantin oder wie das heißt las, musste ich erst lachen, dann weinen und dann schimpfen. Gegen diese abstrusen bekloppten verwirrten Aussagen von Frau Piel (Zusammenfassung beispielsweise hier bei SpOn) ist die GEZ-Kita-Farce und die Berichterstattung darüber geradezu geprägt von Wissen. Das mal dazu.

Aber ich könnte über Unwissenheit hinwegsehen und mich gemeinsam mit Markus Siepmann damit trösten, dass eben immer die auf den Chefposten rotieren, die aktuelle Diskussionen am wenigsten verfolgt haben, wenn es nicht so wäre, dass schon die Regelungen, mit denen ich Gebührenzahler regelmäßig enteignet werde, wenn ARD und ZDF ihre Inhalte depublizieren müssen, meiner Meinung nach gegen meine Rechte als Gebührenzahler verstießen. Oder, wie Stefan in seinem Brief an Piel schreibt:
Wir bekommen aber ein Problem miteinander, wenn Sie auf meinem Rücken und dem von Millionen Gebührenzahlern den Verlegern bei dieser Strategie helfen wollen. Unter bestimmten Bedingungen wollen Sie öffentlich-rechtliche Inhalte, die für Geräte wie das iPad aufbereitet wurden, nur noch gegen Geld zugänglich machen. Ich habe Neuigkeiten für Sie, Frau Piel: Wir haben diese Inhalte schon bezahlt. (Stefan Niggemeier)
Die Mediatheken und beispielsweise die wirklich gute Tagesschau-iPhone-und-Android-App sind die ersten Angebote, die mich als Gebührenzahler bedienen. Nein, nicht die ersten - den ARD-Radio-Tatort-Podcast und den Podcast der logo-Nachrichten nutze ich ja auch.

Na, Frau Piel, merken Sie was?

Ich senke den Altersdurchschnitt Ihrer Nutzer trotz meines nun auch schon fast biblischen Alters auf die Hälfte, aber ich nutze weder UKW noch DVB-T, um ihre Dingens zu empfangen, sondern das Netzwerk der Telekom oder meines Arbeitgebers (oups), um es bequem dann zu gucken oder zu hören, wann ich will.

Sagt mal, ihr Medienjuristen unter meinen Leserinnen: Wie klage ich denn eigentlich in Karlsruhe gegen die Depublizierungspflicht, die die Verleger bei den Bundesländern durchgesetzt haben? Wer hilft mir dabei? Ich mein, wenn schon die Ober-ARDeuse nicht versteht, was wir Zahler (und ich zahle gern!) bezahlt haben, wird es nun wirklich langsam Zeit, sie zu ihrem Glück zu zwingen, oder?

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