12.1.11

Ceterum Censeo: Noch einmal zu Ungarn

Gestern bekam ich mit der Schneckenpost eine Mitteilung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages. Unter der Nummer Pet 3-17-05-06-018106 hatte ich am 22.12. folgende Petition als Onlinepetition eingereicht:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

Der Deutsche Bundestag erkennt die europäische Ratspräsidentschaft Ungarns nicht an und fordert die Bundesregierung auf, die bilateralen Beziehungen mit Ungarn einzustellen und ungarische Kandidaten, die Positionen in internationalen Organisationen anstreben, nicht zu unterstützen. Der ungarische Botschafter soll nur noch auf technischer Ebene empfangen werden, bis die Medienbehörde NMHH wieder abgeschafft ist und die Pressefreiheit hergestellt.
Heute nun schreibt mir Herr Aßmus im Auftrag der Vorsitzenden des Petitionsausschusses (Auszug):
Ihre Eingabe wird in Übereinstimmung mit den geltenden Verfahrensgrundsätzen nicht als öffentliche Petition zugelassen. Sie wird jedoch im Rahmen eines allgemeinen Petitionsverfahrens - ohne Einstellung ins Internet und öffentliche Diskussion - behandelt.
Es folgt der übliche Hinweis, dass das lange dauern wird und ich Geduld haben möge. Faktisch heißt das ja, dass nach der Prüfung das Thema erledigt ist, weil der erste Satz dann vorüber ist, das halbe Jahr Präsidentschaft um.

Liegt es am ersten Satz, der möglicherweise nicht in die Zuständigkeit des Bundestages fällt? Oder was sind denn die Verfahrensgrundsätze? Frage ich gerade nach, aber die Antwort wird dauern.

Was mich betrübt: Das Thema ist nach einer kurzen Aufregung, auch in den Medien, von der Tagesordnung der Diskussion. Dass der Außenminister nichts zum Ausscheren Ungarns aus der Demokratiegemeinschaft sagt, habe ich ja erwartet. Dass das Thema genauso schnell aus der deutschen Diskussion verschwindet wie die Zustände in Weißrussland und Russland, empfinde ich aber als Skandal. Denn dass Weißrussland eine der zwei letzten europäischen Diktaturen ist, wissen wir ebenso wie die Tatsache, dass Russland nur von Idioten Bundeskanzlern für eine lupenreine Demokratie gehalten wird. Ungarn aber ist in der EU, ist also Inland, nicht Ausland. Gehört zu dem, was ich Heimat nenne.

Vielleicht sollten andere diese Petition einfach auch noch ein paar Mal einreichen? Vielleicht sogar mit gleichem Wortlaut? Meine Begründung übrigens war am 22.12. (und erklärt auch, warum ich mich exakt (!) an die Formulierung anlehne, die damals von der EU gegen Österreich verwendet wurde):
Mit der Einschränkung der Pressefreiheit, die ab 1.1.2011 gilt, verlässt Ungarn den Wertekanon der EU. Eine Reaktion analog zu den Sanktionen gegen Österreich im Jahr 2000, als die FPÖ in die dortige Bundesregierung eintrat, ist notwendig. Die Ratspräsidentschaft eines Landes kann nicht akzeptiert werden, das so eklatant gegen die gemeinsame politische Kultur der EU verstößt.
Mein ceterum censeo für die nächsten Monate ist: Ungarn darf nicht wie ein normales EU-Mitglied behandelt werden.

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