5.4.05

Wer dreht da durch?

Das Gericht samt völlig überforderter Richter? Eine Gesetzgebung, die nicht weiß, was sie tut? Die Musikindustrie?

Heise hat ja selbst auch schon hahnebüchene Sachen vor Gericht durchzusetzen versucht. Dennoch ist das, was sie heute schreiben vollkommen absurd. Sehr hübsch auch, was sie aus der Urteilsbegründung zitieren:
Dem stehe nicht entgegen, dass ein Download der Software erst mit zwei weiteren Klicks möglich sei. Maßgeblich sei allein, dass die Leser der Meldung über den gesetzten Link direkt auf den Internetauftritt geführt werde. Auch sei es nicht relevant, dass die Leser das Produkt auch über eine Suchmaschine finden könnten. Durch das Setzen des Links werde das Auffinden "um ein Vielfaches bequemer gemacht"

Ein guter Grund, weiterhin keine Medien mit Kopierschutz zu kaufen. Ansonsten: Mario Sixtus ist kaum etwas hinzuzufügen...

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